Ich will retten!
Diese mahnende Frage stellt die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) anlässlich der Veröffentlichung Ihres Berichts zur Finanzierungssituation der Suchtberatungsstellen in Deutschland.
Für den DHS-Bericht wurden im Frühjahr 2024 rund 1.300 Einrichtungen, die das Angebot der ambulanten Beratung/Sucht- und Drogenberatung vorhalten und im DHS Suchthilfeverzeichnis aufgeführt sind, befragt. Dabei wurden ausschließlich Aussagen zur kommunal orientierten Suchthilfe erhoben.
Christina Rummel, DHS Geschäftsführerin und Autorin des Berichts fordert angesichts der besorgniserregenden Ergebnisse:
„Die Politik muss handeln, damit die Suchtberatungsstellen in Deutschland weiterhin ihre wichtige Arbeit für die Gesellschaft und für Betroffene leisten können. Kern des Problems ist: Die kommunal finanzierte Suchtberatung ist keine verbindliche und gesetzlich gesicherte Leistung. Somit ist ihre Ausstattung auch von der Finanzlage der jeweiligen Kommune oder des Bundeslandes abhängig. Das ist besonders dramatisch, weil Suchtberatungsstellen häufig die erste Adresse für Hilfesuchende in akuten Krisen sind. Sie spielen die zentrale Rolle im hoch spezialisierten und vielgliedrigen Versorgungssystem für Menschen mit Suchtproblemen. Um den bedingungslosen Zugang, individuell ausgerichtete Angebote und die Kontinuität von Suchtberatung bundesweit sicherzustellen, hat die DHS Vorschläge für gesetzliche Neuregelungen erarbeitet. Als Dachorganisation der Suchthilfe und Sucht-Selbsthilfe in Deutschland fordert die DHS Bund, Länder und Kommunen zum Handeln auf. Die politischen Ebenen müssen sich abstimmen, um ein Wegbrechen der Suchtberatung zu verhindern.“
HIER Link zum DHS-Bericht