Ich will retten!
Eine Erhöhung der Landesförderung für die Ambulante Suchthilfe in Baden-Württemberg ist im Landeshaushalt für 23/24 gekippt worden – wie geht es weiter?
Die Träger der ambulanten Suchtberatung verzeichnen seit Jahren ein stetig wachsendes, strukturelles Defizit. Der Finanzierungsanteil der Träger ist von ursprünglich 10 % Eigenmittel auf inzwischen rund 25 % angestiegen. Die Landeszuschüsse wurden seit über 20 Jahren nicht erhöht. Der Antrag auf eine dringend erforderliche Erhöhung der Fachkraftzuschüsse von 17.900 € auf 25.000 € - ein Gesamtvolumen von rund 3,5 Mio. Euro für den Landeshaushalt 2023/24 wurde nicht berücksichtigt.
Angesichts der umzusetzenden Tarifsteigerungen und der allgemeinen Kostensteigerungen droht jetzt der Kollaps der ambulanten Suchtberatungsstellen.
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Mehr Eigenmittel
Forderungen des Aktionsbündnis: Suchtberatung retten!
- Die Suchtberatungsstellen benötigen eine Hilfszahlung für das Jahr 2023 um die Tarifsteigerungen finanzieren zu können und damit die Angebote aufrechtzuerhalten.
- Im Nachtragshaushalt 2024 muss zumindest die ursprüngliche Forderung von 25.000 € je Fachkraftstelle berücksichtigt werden.
- Ab dem Haushalt 2025 muss eine sich dynamisierende Finanzierung der Suchtberatungsstellen etabliert werden.