Aktionsbündnis: Suchtberatung in Baden-Württemberg retten!

Eine Erhöhung der Landesförderung für die Ambulante Suchthilfe in Baden-Württemberg ist im Landeshaushalt für 23/24 gekippt worden – wie geht es weiter?

Die Träger der ambulanten Suchtberatung verzeichnen seit Jahren ein stetig wachsendes, strukturelles Defizit. Der Finanzierungsanteil der Träger ist von ursprünglich 10 % Eigenmittel auf  inzwischen  rund 25 % angestiegen. Die Landeszuschüsse  wurden seit über 20 Jahren nicht erhöht. Der Antrag auf eine dringend erforderliche Erhöhung der Fachkraftzuschüsse von 17.900 € auf 25.000 € - ein Gesamtvolumen von rund 3,5 Mio. Euro für den Landeshaushalt 2023/24 wurde nicht berücksichtigt.

Angesichts der umzusetzenden Tarifsteigerungen und der allgemeinen Kostensteigerungen droht jetzt der Kollaps der ambulanten Suchtberatungsstellen. 

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15%

Mehr Eigenmittel

Grafik Person sinkt tiefer

Forderungen des Aktionsbündnis: Suchtberatung retten!

Nachdem die ambulante Suchthilfe weder durch eine Hilfszahlung für 2023 noch durch einen Nachtragshaushalt des Landes für 2024 einen Ausgleich der enormen Kostensteigerungen erhalten hat, haben leider notgedrungen erste Angebotseinschränkungen begonnen über die wir weiter berichten werden.

  1. Die Suchtberatungsstellen benötigen eine Hilfszahlung für das Jahr 2023 um die Tarifsteigerungen finanzieren zu können und damit die Angebote aufrechtzuerhalten.
  2. Im Nachtragshaushalt 2024 muss zumindest die ursprüngliche Forderung von 25.000 € je Fachkraftstelle berücksichtigt werden.
  3. Ab dem Haushalt 2025 muss eine sich dynamisierende Finanzierung der Suchtberatungsstellen etabliert werden.

Das Aktionsbündnis fordert im Frühjahr 2024 daher dringlich

  1. Eine Erhöhung des Landeszuschusses für die Fachkraftstellen entsprechend des Antrages der Landesstelle für Suchtfragen für den Doppelhaushalt 2025/26
  2. Die künftige Dynamisierung des Landeszuschusses ab 2025, zumindest entsprechend den jeweiligen Tarifsteigerungen, um so die Grundversorgung der Suchthilfe verlässlich zu sichern.

Aktuelles

Am 8. Mai 2023 lud die Kontakt- und Anlaufstelle LiM!T der Sozialberatung zum Frühsommerfest ein.… Mehr erfahren
Februar 2023: Eine Erhöhung der Landesförderung für die Ambulante Suchthilfe in Baden-Württemberg… Mehr erfahren

Unterstützende

Dem Aufruf zur Gründung des Aktionsbündnis: „Suchtberatung retten“ im Februar 2023 folgten in kürzester Zeit 120 Einrichtungen mit ihrem Beitritt. Darunter viele Einrichtungen der ambulanten Suchthilfe und der Suchtselbsthilfe – aber auch Einrichtungen angrenzender Fachbereiche, wie bspw. Fachkliniken, Sozialberatungsstellen, Bewährungshilfe, Straffälligenhilfe, Schuldnerberatungsstellen u.a. Auch sie fürchten die Auswirkungen einer verschlechterten Versorgung von Menschen mit Substanzgebrauchsstörungen.

121

Einrichtungen

1265

Unterstützer*innen

385

Selbsthilfegruppen*
*(Quelle: bwag-suchtselbsthilfe.de Zugriff 06/2023)

Mitgliederliste anschauen

Werden Sie auch Unterstützer*in!

Liegt Ihnen eine gute Versorgung mit Präventions- und Beratungsangeboten für Menschen mit Substanzgebrauchsstörungen in Baden-Württemberg am Herzen? Sind Sie davon überzeugt, dass niederschwellige Suchtberatungsangebote erhalten und gestärkt werden müssen? Möchten Sie die Forderungen des Aktionsbündnis: „Suchtberatung retten“ nachdrücklich unterstützen? Dann tragen Sie sich namentlich als Unterstützer*in hier ein.

Jede(r) einzelne Unterstützende zählt, wenn es darum geht den Forderungen nach einer finanziell gesicherten Grundversorgung durch Suchtberatung in Baden-Württemberg politisches Gewicht zu geben.

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Wie lange bis es zu spät ist?

Suchtberatung ist wertvoll!

Als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge einer Stadt oder Gemeinde steht die ambulante Suchtberatung allen Bürger*innen mit Rat und Tat zur Seite. Sie sichert soziale Teilhabe und sozialen Frieden und dient damit dem Gemeinwohl. In der Pandemie wurde sie als systemrelevant anerkannt.

Jeder Euro, der von der öffentlichen Hand in die Suchtberatung investiert wird, spart gesellschaftliche Kosten in Höhe von 17 Euro.

In Deutschland sind …

Alkohol Icon

1,6 Mio.

alkoholabhängig

Tabak Icon

4,4 Mio.

tabakabhängig

Medikamente Icon

1,5-1,9 Mio.

medikamentenabhängig

Glückspiel Icon

1,3 Mio.

von einer Glückspielstörung betroffen

Cannabis Icon

309.000

cannabisabhängig

Amphetamin Icon

103.000

amphetaminabhängig

Kokain Icon

41.000

kokainabhängig

Quelle: DHS Jahrbuch Sucht 2022

Wie viele Suchtkranke gibt es in Baden-Württemberg?

Beispielhaft sollen hier die Erreichungsquoten der Suchtberatungsstellen in Baden-Württemberg für Alkohol- und Cannabisabhängigkeit gezeigt werden.

Für Alkohol wird eine Abhängigkeitsquote von 3,1 % angegeben. Auf den Bevölkerungsanteil in Baden-Württemberg hochgerechnet (18-65 Jährige lt. Stat. LA 2022) bedeutet dies, dass rund 216.000 Menschen alkoholabhängig sind. Laut der Suchthilfestatistik Baden-Württemberg von 2022 werden von der Suchthilfe 16.359 Menschen mit Alkoholproblematik erfasst. Damit nehmen rund 7,5 % der Menschen mit Alkoholabhängigkeit Kontakt zu den Suchtberatungsstellen auf.

Beim Epidemiologischen Suchtsurvey 2021 (IFT München 2023) ist der „problematische“ Cannabiskonsum bevölkerungsbezogen (18 – 64 Jährige) mit 2,5 % angegeben. Auf den Bevölkerungsanteil in Baden-Württemberg hochgerechnet, entspricht das 174.000 Menschen mit problematischem Cannabiskonsum. Die Suchthilfestatistik 2022 für Baden-Württemberg erfasst 7.678 Menschen mit Cannabisproblemen. Das sind 4,5 % derer, die statistisch gesehen problematisch Cannabis konsumieren.

(Dies lässt sich rechnerisch ermitteln mit Hilfe der bundesweiten Hochrechnungen (DHS Jahrbuch Sucht 2023) bezogen auf die Gesamtbevölkerung im Alter 18 bis 65 Jahre.)

(DHS Jahrbuch Sucht 2023)

Öffentlich geförderte Suchtberatungsstellen sorgen dafür, dass...

  • weniger Familien in eine existenzbedrohende Lage geraten.
  • Kinder aus suchtbelasteten Familien Unterstützung erhalten.
  • weniger abhängigkeitserkrankte Menschen eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung entwickeln.
  • sich Arbeitsunfälle und Ausfälle aufgrund alkoholbezogener Krankschreibungen reduzieren.
  • weniger Straftaten unter Suchtmitteleinfluss begangen werden.
  • sich die gesundheitliche und psychosoziale Situation der Betroffenen verbessert und stabilisiert.
  • Betroffene und Angehörige mit komplexem Hilfebedarf den Weg in weiterführende Hilfen und Behandlung finden. Z. B. Schuldnerberatung oder Rehamaßnahmen u.a.

Ambulante Suchthilfe in Baden-Württemberg

Ca. 50.000 Menschen aus Baden-Württemberg suchen jährlich Hilfe in einer der 103 Suchtberatungsstellen. Insgesamt sind die Beratungsstellen mit 486 Fachkraftstellen besetzt. Darüber hinaus bestehen in Baden-Württemberg 715 Selbsthilfegruppen für Suchterkrankte und ihre Angehörigen.

Allein 2022 wurden 60.944 Betreuungen von Menschen mit Suchtproblematik in den Beratungsstellen verzeichnet. Davon waren:

6.423

Betreuungen von Angehören / Bezugspersonen

6.715

Betreuungen in Substitution (Stichtagserhebung 2022)

3.914

Betreuungen im Justizvollzug

Suchthilfestatistik BW für 2022