Ich will retten!
Eine Erhöhung der Landesförderung für die Ambulante Suchthilfe in Baden-Württemberg ist im Landeshaushalt für 23/24 gekippt worden – wie geht es weiter?
Die Träger der ambulanten Suchtberatung verzeichnen seit Jahren ein stetig wachsendes, strukturelles Defizit. Der Finanzierungsanteil der Träger ist von ursprünglich 10 % Eigenmittel auf inzwischen rund 25 % angestiegen. Die Landeszuschüsse wurden seit über 20 Jahren nicht erhöht. Der Antrag auf eine dringend erforderliche Erhöhung der Fachkraftzuschüsse von 17.900 € auf 25.000 € - ein Gesamtvolumen von rund 3,5 Mio. Euro für den Landeshaushalt 2023/24 wurde nicht berücksichtigt.
Angesichts der umzusetzenden Tarifsteigerungen und der allgemeinen Kostensteigerungen droht jetzt der Kollaps der ambulanten Suchtberatungsstellen.
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Mehr Eigenmittel
Forderungen des Aktionsbündnis: Suchtberatung retten!
Nachdem die ambulante Suchthilfe weder durch eine Hilfszahlung für 2023 noch durch einen Nachtragshaushalt des Landes für 2024 einen Ausgleich der enormen Kostensteigerungen erhalten hat, haben leider notgedrungen erste Angebotseinschränkungen begonnen über die wir weiter berichten werden.
- Die Suchtberatungsstellen benötigen eine Hilfszahlung für das Jahr 2023 um die Tarifsteigerungen finanzieren zu können und damit die Angebote aufrechtzuerhalten.
- Im Nachtragshaushalt 2024 muss zumindest die ursprüngliche Forderung von 25.000 € je Fachkraftstelle berücksichtigt werden.
- Ab dem Haushalt 2025 muss eine sich dynamisierende Finanzierung der Suchtberatungsstellen etabliert werden.
Das Aktionsbündnis fordert im Frühjahr 2024 daher dringlich
- Eine Erhöhung des Landeszuschusses für die Fachkraftstellen entsprechend des Antrages der Landesstelle für Suchtfragen für den Doppelhaushalt 2025/26
- Die künftige Dynamisierung des Landeszuschusses ab 2025, zumindest entsprechend den jeweiligen Tarifsteigerungen, um so die Grundversorgung der Suchthilfe verlässlich zu sichern.